Träumen ist gut, Handeln ist besser.
Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen gern.
Rezeptannahme
Verordnungen werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniater, Kieferorthopäden sowie Neurologen, auch von Ihrem Hausärzten
ausgestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Therapiebeginn spätestens
28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Aus
diesem Grund ist es wichtig, die Verordnung zeitnah zur Terminabsprache
mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10
% des Verordnungswertes. Zusätzlich fällt eine Rezeptgebühr von 10 Euro
pro Verordnung an. Beides wird komplett der jeweiligen
Krankenversicherung gutgeschrieben sowie von unserem Honorar
abgezogen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um mehr darüber zu erfahren, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Alternativ können Sie sich von Ihrer Krankenkasse
beraten lassen.

Ihre Sicherheit ist unsere Top-Priorität. Wir wollen, dass Sie, als unsere Patienten und unser Team, NICHT zur Kontaktpersonkategorie 1 werden und sich auf höchstmöglicher Ebene sicher fühlen können!

