Träumen ist gut, Handeln ist besser.
Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen gern.

Erfahren Sie mehr

Rezeptannahme

Verordnungen werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniater, Kieferorthopäden sowie Neurologen, auch von Ihrem Hausärzten

ausgestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Therapiebeginn spätestens

28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Aus

diesem Grund ist es wichtig, die Verordnung zeitnah zur Terminabsprache

mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.

 

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10

% des Verordnungswertes. Zusätzlich fällt eine Rezeptgebühr von 10 Euro

pro Verordnung an. Beides wird komplett der jeweiligen

Krankenversicherung gutgeschrieben sowie von unserem Honorar

abgezogen.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um mehr darüber zu erfahren, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Alternativ können Sie sich von Ihrer Krankenkasse

beraten lassen.

Icon Telefonhörer

Ihre Sicherheit ist unsere Top-Priorität. Wir wollen, dass Sie, als unsere Patienten und unser Team, NICHT zur Kontaktpersonkategorie 1 werden und sich auf höchstmöglicher Ebene sicher fühlen können!

Rufen Sie an